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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2006 - L 4 KR 78/04   

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https://dejure.org/2006,106627
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2006 - L 4 KR 78/04 (https://dejure.org/2006,106627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.06.2006 - L 4 KR 78/04 (https://dejure.org/2006,106627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - L 4 KR 78/04 (https://dejure.org/2006,106627)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2006 - L 4 KR 78/04
    Etwas anderes gelte nur für den hier nicht in Betracht zu ziehenden Fall der Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (vgl. Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005, Az: 1 BvR 347/98, Rdnr. 55 bis 58).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2006 - L 4 KR 78/04
    Ihr Anspruch gegen die Beklagte ist daher unter Berücksichtigung der gegenwärtig geltenden Rechtslage zu prüfen, denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Behandlung (vgl. Urteil des BSG vom 19. Juni 2001, Az: B 1 KR 23/00 R, veröffentlicht in SozR 3-2500 § 28 Nr. 6) maßgeblich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2007 - L 1 KN 3/07
    Ausgehend von diesen Vorgaben, die auch das LSG Niedersachsen-Bremen bereits für vereinbar mit Gesetz und Verfassung gehalten habe (Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Juni 2006, Az: L 4 KR 78/04), könne keine der Varianten bejaht werden.
  • SG Lüneburg, 26.10.2006 - S 9 KR 140/04
    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass diese Re-gelungen mit der Ermächtigungsgrundlage in § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V vereinbar sind und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen (Urteil vom 12.06.2006 - L 4 KR 78/04 ) Zur Begründung hat es ausgeführt, der Gesetzgeber habe die Implantatversorgung auf besonders schwere Fälle beschränkt.
  • SG Lüneburg, 08.08.2006 - S 9 KR 258/05
    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass diese Re-gelungen mit der Ermächtigungsgrundlage in § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V vereinbar sind und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen (Urteil vom 12. Juni 2006 - L 4 KR 78/04 -).
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